Isolierung von Niederspannungsfreileitungen
Die moderne Infrastruktur ist von Ver- und Entsorgungs-leitungen durchzogen, ohne welche sie gar nicht möglich wäre: Hierzu zählen Anlagen der Elektrizitätsversorgung, die die Elektrizität auch heute noch zum Teil über ober-irdische Freileitungen, die über Maste und Dachständer geführt sind, in’s Haus bringen. - Eine seit Jahrzehnten praktizierte Technik im Niederspannungs-bereich, die selbstverständlich dem aktuellen Stand der Technik angepasst wird und der Normung entspricht. Diese Freileitungen gibt es in blanker und isolierter Ausführung. Während die isolierte Freileitung einen ausreichenden Schutz gegen zufälliges Berühren bietet, muss bei der blanken Freileitung ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, wenn in deren Nähe gearbeitet wird. Kann dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, um sicher in der Nähe der Freileitung arbeiten zu können. Hierzu zählt das Isolieren der Leitung mit Schutzschläuchen an den Seilen und das Einpacken der Isolatoren mit spannungsfester Folie.
Aufgrund des Kostendruckes durch die Bundesnetzagentur sieht sich ED dazu veranlasst, für das Anbringen und Entfernen der Schutzschläuche eine Kostenpauschale von 190,- € (incl. 19 % Mehrwertsteuer) zu erheben, um einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken zu können. Für einen schnellen und unbürokratischen Ablauf bitten wir darum, dass der Hauseigentümer oder die von ihm beauftragte Firma sich mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Termin mit unserem zuständigen Betriebsstützpunkt in Verbindung setzt und diesem unter Angabe der Art der geplanten Arbeiten und der örtlichen Gegebenheiten einen verbindlichen Auftrag zur Isolierung der Leitung erteilt und die Kostenübernahme bestätigt.


