Auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16. Februar 2009 hat der Netzbetreiber Energiedienst Netze GmbH die Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2010 angepasst und daraus neue Preise berechnet, die ab 01. Januar 2010 gelten.