Als Erneuerbare Energie, auch regenerative Energie genannt, bezeichnet man Energie aus nachhaltigen Quellen, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Das Grundprinzip ihrer Nutzung besteht darin, dass aus den in der Umwelt laufend stattfinden den Prozessen Energie abgezweigt und der technischen Verwendung zugeführt wird. Auf der Erde können diese Energiequellen in Form von Wasserkraft, Windenergie, Sonnenlicht und- wärme und Erdwärme genutzt werden. Laut Erneuerbare-Energie-Gesetz-Novelle gelten als Erneuerbare Energien Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie Geothermie.
- Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 25.10.2008 ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es ersetzt alle bisher gültigen Regelungen.
- Ziel der gesetzlichen Regelung ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit dem EEG 2009 werden die Rahmenbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien differenziert und weiterentwickelt.
- Der Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung, also Energiedienst, hat die Pflicht, die EEG-Anlagen an sein Stromnetz anzuschließen, den EEG-Strom abzunehmen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Vergütung zu leisten.
- Die jeweiligen Vergütungssätze bleiben für die gesamte Förderdauer unverändert. Die Vergütungen werden bei größeren Anlagen jeweils anteilig nach den Vergütungsstufen gezahlt.
- Im EEG ist der bundesweite Belastungsausgleich geregelt. Hierfür geben die Verteil-netzbetreiber die in ihren Netzen von den Anlagenbetreibern abgenommenen Strommengen an die Übertragungsnetzbetreiber weiter und bekommen hierfür die an die Anlagenbetreiber bezahlten gesetzlichen Mindestvergütungen abzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte erstattet.
- Die im Rahmen der EEG-Jahresabrechnung abzurechnenden EEG-Energiemengen werden durch Wirtschaftsprüfer bescheinigt.
- Den vollständigen Text des "Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG) können Sie sich als (PDF | 97 KB) downloaden.


