Netzentgelte 2010


Energiedienst AG - Ihr Strompartner

Netzentgelte 2010 Energiedienst Netze GmbH


Der Netzbetreiber Energiedienst Netze GmbH (EDN) hat die mit dem Beschluss vom
16. Februar 2009 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der Grundlage der Anreiz-regulierungsverordnung (ARegV) festgelegte Erlösobergrenze zum 01. Januar 2010 angepasst und der zuständigen Regulierungsbehörde angezeigt. Die daraus neu errechneten Preise gelten ab 01. Januar 2010 für die Abrechnung der Netznutzung; mit Ablauf des 31. Dezember 2009 werden die bis dahin veröffentlichten Preise ungültig.

Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei allen Netzentgelten um vorläufige Entgelte handelt, da wir gegen den Erlösobergrenzenbescheid Rechtsmittel eingelegt haben und es somit rückwirkend zu einer Änderung der Erlösobergrenze und damit der darauf beruhenden Preise kommen kann. Gleiches gilt für Änderungen, die behördlich oder gerichtlich abschließend rechts- bzw. bestandskräftig werden. In diesen Fällen sind zwischen den Vertragspartnern die Preise maßgeblich, die sich aus der rechts- und bestandskräftigen Erlösobergrenze ergeben. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für den betreffenden und/oder vorangegangenen Zeitraum nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen.

Preise für Netznutzung


Infrastruktur des eigenen Netzes und des vorgelagerten Regional - und Übertragungsnetzes, die Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung usw.), die elektrischen Netzverluste, die Ausgleichsleistungen und die Vergütung für dezentrale Einspeisung.

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Datenbereitstellung


Messdatenerfassung, Datenaufbereitung, Datenbereitstellung und Abrechnung der Netznutzung.

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung


Preise für Blindstrom


Soweit Blindstrom-Bedarf vorliegt, der nicht durch die Systemdienstleistungen erbracht wird, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.

Monatsleistungspreissystem


Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar  gar keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Energiedienst ein Monatsleistungspreissystem an. Die Monatspreise entsprechen einem Sechstel des Leistungspreises pro Jahr des Preisblattes 1 der jeweiligen Spannungsebene sowie dem entsprechenden Arbeitspreis. Das so ermittelte Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden des Netzkunden Anwendung.

Netzreservekapazität


Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastrukur des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers.

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs.3 StromNEV


Mit dem nachfolgenden Link können Sie die individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs.3 StromNEV downloaden.

Konzessionsabgabe


Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und nach den mit der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätzen.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz


Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, KWKG).

Die genannten Netznutzungspreise erhöhen sich um die Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Alle Preisblätter 2010


Mit dem untenstehenden Link können Sie alle Preisblätter 2010 downloaden.


Benötigte Daten:

  • Jahres-Höchstleistung
    im Abrechnungszeitraum des Netzbetreibers in kW (als ¼-h-Messwert) sofern erfasst

  • Jahres-Arbeit in Kilowattstunden (kWh/Jahr)

  • Entnahmeebene

Fall 1 - Preisermittlung bei Kunden mit Lastgangmessung

Der Netznutzung und Stromlieferung liegt der jeweilige Lastgang des Kunden zugrunde.

  • Preis für die Netznutzung

In Abhängigkeit von der Jahres-Benutzungsdauer (Jahres-Arbeit:Jahres-Höchstleistung) ist die im Preisblatt gültige Spalte auszuwählen. Die Tabelle enthält den für die Netznutzung gültigen Leistungspreis und Arbeitspreis.


Der Preis für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte:


Jahres-Höchstleistung x Leistungspreis und Jahres-Arbeit x Arbeitspreis

  • Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Datenbereitstellung

Messung von Leistung und Arbeit. Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung sowie der entnommenen Arbeit. Die Messung erfolgt in einem 1/4-h-Zeitraster. Im Regelfall wird die Leistung 1/4-stündlich gemessen und registriert (Lastgangmessung mit Fernauslesung - LGZ). Neben dem Messstellenbetrieb und den Messpreis wird für jede Messung separat ein Abrechnungspreis erhoben.

Die erfassten Werte dienen auch der Abrechnung mit dem Stromlieferanten. Die Einrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen.

Fall 2 - Preisermittlung bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung


Der Netznutzung und Stromlieferung liegt das jeweilige Standardlastprofil des Netzbetreibers zugrunde.


  • Das Netzentgelt ergibt sich aus der Summe

Jahres-Grundpreis und Jahres-Arbeit (in kWh) x Arbeitspreis.

  • Hinzu kommt der Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Datenbereitstellung.

Fall 2 a - Preisermittlung bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung mit unterbrechenbaren Verbrauchseinrichtungen


Der Netznutzung und Stromlieferung liegt das jeweilige Standardlastprofil des Netzbetreibers zugrunde.


  • Das Netzentgelt errechnet sich

Jahres-Arbeit der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (in kWh) x Arbeitspreis.

  • Hinzu kommt der Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Datenbereitstellung.

Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen


Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh werden nach einem vom Netzbetreiber vorgegebenen Standardlastprofil versorgt. Der Netzbetreiber erstellt für diese Kunden eine Jahresverbrauchsprognose anhand des vorangegangen Abrechnungszeitraumes. Der Lieferant stellt die prognostizierte Energiemenge zur Verfügung.
Nach der turnusmäßigen Ablesung des Zählerstandes wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge festgestellt. Hat der Lieferant nun für seinen Kunden - werden mehrere Kunden beliefert so wird der Gesamtbedarf aller Kunden berücksichtigt - als Differenz zur Prognose zu wenig Energie geliefert, so wird für jede Kilowattstunde (kWh) der nachfolgend ausgewiesene Preis in Rechnung gestellt, hat der Lieferant zu viel Energie geliefert, so vergütet der Netzbetreiber den entsprechenden Preis.

Die Abrechnung der festgestellten Jahresmehr -und Jahresmindermengen erfolgt nach folgenden Preisen:

Monat / Jahr Preise 2009 Preise 2010

Netto
ct/kWh
Brutto
ct/kWh
1)
Netto
ct/kWh
 
Brutto
ct/kWh
1)
Januar  6,00 7,14 4,40 5,24
Februar 5,00 5,95 4,37 5,20
März 3,91 4,65 4,11 4,89
April 3,51 4,18 4,19 4,99
Mai 3,42 4,07 4,40 5,24
Juni 3,61 4,30 4,66 5,55
Juli 3,81 4,53 4,83 5,75
August 3,94 4,69
September 4,31 5,13
Oktober 4,84 5,76
November 3,83 4,56
Dezember 3,82 4,55

1) Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer von 19 % (ab dem 01.01.2007)