und Netzgebietskarte
mehrInfrastruktur des eigenen Netzes und des vorgelagerten Regional - und Übertragungsnetzes, die Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung usw.), die elektrischen Netzverluste, die Ausgleichsleistungen und die Vergütung für dezentrale Einspeisung.
Messdatenerfassung, Datenaufbereitung, Datenbereitstellung und Abrechnung der Netznutzung.
Soweit Blindstrom-Bedarf vorliegt, der nicht durch die Systemdienstleistungen erbracht wird, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Kunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar gar keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Energiedienst ein Monatsleistungspreissystem an. Die Monatspreise entsprechen einem Sechstel des Leistungspreises pro Jahr des Preisblattes 1 der jeweiligen Spannungsebene sowie dem entsprechenden Arbeitspreis. Das so ermittelte Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden des Netzkunden Anwendung.
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastrukur des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers.
Mit dem nachfolgenden Link können Sie die individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs.3 StromNEV downloaden.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und nach den mit der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt vereinbarten Abgabesätzen.
Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, KWKG).
Die genannten Netznutzungspreise erhöhen sich um die Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Benötigte Daten:
Fall 1 - Preisermittlung bei Kunden mit Lastgangmessung
Der Netznutzung und Stromlieferung liegt der jeweilige Lastgang des Kunden zugrunde.
In Abhängigkeit von der Jahres-Benutzungsdauer (Jahres-Arbeit:Jahres-Höchstleistung) ist die im Preisblatt gültige Spalte auszuwählen. Die Tabelle enthält den für die Netznutzung gültigen Leistungspreis und Arbeitspreis.
Der Preis für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte:
Jahres-Höchstleistung x Leistungspreis und Jahres-Arbeit x Arbeitspreis
Messung von Leistung und Arbeit. Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung sowie der entnommenen Arbeit. Die Messung erfolgt in einem 1/4-h-Zeitraster. Im Regelfall wird die Leistung 1/4-stündlich gemessen und registriert (Lastgangmessung mit Fernauslesung - LGZ). Neben dem Messstellenbetrieb und den Messpreis wird für jede Messung separat ein Abrechnungspreis erhoben.
Die erfassten Werte dienen auch der Abrechnung mit dem Stromlieferanten. Die Einrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen.
Fall 2 - Preisermittlung bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung
Der Netznutzung und Stromlieferung liegt das jeweilige Standardlastprofil des Netzbetreibers zugrunde.
Jahres-Grundpreis und Jahres-Arbeit (in kWh) x Arbeitspreis.
Fall 2 a - Preisermittlung bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung mit unterbrechenbaren Verbrauchseinrichtungen
Der Netznutzung und Stromlieferung liegt das jeweilige Standardlastprofil des Netzbetreibers zugrunde.
Jahres-Arbeit der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (in kWh) x Arbeitspreis.
| Monat / Jahr | Preise 2009 | Preise 2010 | ||
|---|---|---|---|---|
| Netto ct/kWh |
Brutto ct/kWh 1) |
Netto ct/kWh |
Brutto ct/kWh 1) |
|
| Januar | 6,00 | 7,14 | 4,40 | 5,24 |
| Februar | 5,00 | 5,95 | 4,37 | 5,20 |
| März | 3,91 | 4,65 | 4,11 | 4,89 |
| April | 3,51 | 4,18 | 4,19 | 4,99 |
| Mai | 3,42 | 4,07 | 4,40 | 5,24 |
| Juni | 3,61 | 4,30 | 4,66 | 5,55 |
| Juli | 3,81 | 4,53 | 4,83 | 5,75 |
| August | 3,94 | 4,69 | ||
| September | 4,31 | 5,13 | ||
| Oktober | 4,84 | 5,76 | ||
| November | 3,83 | 4,56 | ||
| Dezember | 3,82 | 4,55 | ||
1) Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer von 19 % (ab dem 01.01.2007)