Grund- und Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet
(§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG)
Die Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung finden Sie mit dem untenstehenden Link.
-
Hier kommen Sie zum Grundversorger