Grundversorger
Grundversorger für das Netz der Energiedienst Netze GmbHGemäß Paragraph 36 (2) EnWG ist Grundversorger das Unternehmen, das für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre (2010 – 2012) festgestellt und gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt wurde:
- Energiedienst AG
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- Netz der Energiedienst Netze GmbH

