Netzentgelte 2012

Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der mit Beschluss vom 16. Februar 2009 der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 27. Juli 2005 zur Anwendung.

Sämtliche Preise sind ab 01.01.2012 gültig.

Alle folgenden Preise beruhen auf einer seit dem 1. Januar 2012 geltenden Festlegung von Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde. Infolge einer Einlegung von Rechtsmitteln kann es ggf. auch rückwirkend zu einer Änderung dieser Erlösobergrenzen und der darauf beruhenden Preise kommen. In diesem Fall sind zwischen den Vertragspartnern abschließend die Preise maßgeblich, die sich aus der rechts- und bestandskräftigen Erlösobergrenze ergeben. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Die Modalitäten der Rück- oder Nachzahlungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.