Verlustenergie Ausschreibungen

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, die Energie zur Deckung der Netzverluste in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.