Netzanschluss

Mehrspartenhausanschlussschrank
Mehrspartenhausanschlussschrank

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentums-grenze. Im Niederspannungsnetz in der Regel an der Hausanschlusssicherung.

Für ein qualifiziertes Angebot zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, lassen Sie uns bitte die Unterlagen gemäß dem vorgeschriebenen Anmeldeverfahren der Technische Anschlussbedingungen (TAB) zukommen.

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordung (NAV) sowie Kostentragungsregelungen (PDF | 37 KB)

Allgemeine Angebotsbedingungen (Niederspannung) (PDF | 23 KB)