Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen

Niederspannungsnetz

Mehrspartenanschluss
Mehrspartenanschluss
Die für die Herstellung des Netzanschlusses anfallenden Netzanschlusskosten werden innerhalb geschlossener Ortslage nach vereinfachtem Pauschalverfahren berechnet.

Hierbei wird unterschieden, ob der Netzanschluss als Erdkabel- oder Freileitungsnetzanschluss hergestellt wird. Unsere Preise können Sie in der PDF-Datei downloaden:

Seit dem 01.07.2012 gelten neue pauschale Preise für die Herstellung des Netzanschlusses. Die Grundpreise der Netz-anschlusskosten sowie der Baukostenzuschuss im Nieder-spannungsnetz konnten - teilweise erheblich - verringert werden.

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostentragungsregelung mit Gültigkeit seit dem 01.07.2012.

Als koordinierten oder Mehrspartenanschluss werden alle Netzanschlüsse bezeichnet, bei denen mehrere Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Telefon, Gas, Wasser und Breitbandkabel) zusammen verlegt und über eine geprüfte Hauseinführungskombination ins Gebäude geführt werden.  Nähere Informationen zu den Vorteilen dieser Anschlussart erhalten Sie unter dem Punkt Mehrspartenanschluss.

Mittelspannungsnetz

Die Kosten für die Herstellung bzw. Änderung von Netzanschlüssen werden individuell und nach tatsächlichem Aufwand ermittelt. Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz bedingt eine kundeneigene Übergabetransformatorenstation, die in der Regel in das Mittelspannungsnetz eingeschleift wird. Nähere Informationen zur Ausführung von kundeneigenen Übergabestationen finden Sie hier.

Für Fragen bezüglich des Anmeldeverfahrens finden Sie hier Ihre Ansprechpartner.