Provisorische Netzanschlüsse/vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustromanschlüsse, Schaustelleranschlüsse)
sind direkt bei den zuständigen Betriebsstützpunkten Ortsnetze anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung- und Inbetriebssetzung" einzureichen.
Zu beachten sind die technischen Informationen zum Thema "Spannungsqualität: Baustrom" und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Zähl- und Messeinrichtung sowie Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30 m, sein.
Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
Für den Anschluss von kurzzeitig angeschlossene Anlagen (Baustromanschlüsse) werden Pauschalen gemäß nachstehenden Preisblättern berechnet.

