Ja, wobei die Grabarbeiten im öffentlichen Bereich durch eine zugelassene Fachfirma erfolgen müssen. Die notwendige Graberlaubnis, die verkehrsrechtliche Anordnung, und die Planauskunft werden dann ebenfalls von dieser Tiefbaufirma eingeholt. In Neubaugebieten wird von Energiedienst und den anderen Versorgern meist ein Vorausanschluss in das private Grundstück gelegt, so dass der öffentliche Bereich nicht mehr aufgegraben werden muss.