Der Wandlerschrankaufbau ist von Energiedienst zu genehmigen. Dem Schaltplan sind die Erläuterungen zur TAB zu entnehmen.
2. Ab welcher Leistung ist eine Wandlermessung einzubauen?
Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung mit dem Netzbetreiber ab.
3. Gibt es einen Schaltplan für eine Wärmeanlage?
Schaltplan Wärmeanlage
4. Was für Möglichkeiten habe ich bei einer Erweiterung einer PV-Anlage?
Man kann die Erweiterung der PV-Anlage auf dem vorhandenen Zähler abrechnen, oder einen neuen Zähler montieren. Jedoch muss bei der Variante Erweiterung auf dem bestehenden Zähler der Zählerstand vom Installateur und dem Kunden schriftlich bestätigt werden. Die Inbetriebnahme der Erweiterung muss wie bei Neuanlagen durch den Außendienst erfolgen.
5. Wo stehen die Telefonnummern der Außendienstmitarbeiter (Zählereinbau)?
Die Ansprechpartner des Außendienstes können Sie mit dem untenstehenden Link downloaden.
Excel-Datei (XLS | 134 KB).
6. Kann der Errichter einer Anlage den Stromzähler abholen und selbst montieren?
Nein, die Inbetriebnahme einer Anlage erfolgt durch den Netzbetreiber (NB).
7. Ich habe eine Wärmepumpe, PV- Anlage, etc. angemeldet. Wo finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Installateurbetreuung bei Energiedienst
8. Kann ein stillgelegter Zählerplatz (ohne technische Mängel) mit Hauptschalter und den Abgangssicherungen im oberen Anschlussraum wieder mit einem Zähler ausgerüstet werden, ohne dass die Anlage auf den neuesten TAB Standard (z.B. SLS Schalter) ertüchtigt wurde, oder gilt hier der Bestandsschutz?
Wenn der Zählerplatz technisch keine Mängel hat gilt in diesem Fall Bestandsschutz (siehe hierzu Einheitszählerplatz).
9. Kann das Netzanschlusskabel im gleichen Kabelgraben mit anderen Versorgungsleitungen verlegt werden?
Ja, wobei die Schutzabstände für Wasser / Gas 40 cm, Fernwärme 30 cm und Fremdanlagen 10 cm eingehalten werden müssen oder die gesamte Trasse in Schutzrohren verlegt werden muss (siehe hierzu Mehrspartenanschluss).
Ja, hierbei werden die Versorgungsleitungen (Telekom / Breitbandkabel; Gas; Wasser und Strom) jeweils im Schutzrohr von der Grundstücksgrenze durch das private Grundstück bis zur Mehrspartenhauseinführung geführt. Auch die anderen Versorger müssen der Mehrspartenhauseinführungskombination zustimmen. Die Koordination sollte vom Architekten übernommen werden.
11. Können beim Kabelanschluss Eigenleistungen erbracht werden?
Ja, wobei die Grabarbeiten im öffentlichen Bereich durch eine zugelassene Fachfirma erfolgen müssen. Die notwendige Graberlaubnis, die verkehrsrechtliche Anordnung, und die Planauskunft werden dann ebenfalls von dieser Tiefbaufirma eingeholt. In Neubaugebieten wird von Energiedienst und den anderen Versorgern meist ein Vorausanschluss in das private Grundstück gelegt, so dass der öffentliche Bereich nicht mehr aufgegraben werden muss.
12. Wer übernimmt die Gewährleistung für die Dichtigkeit des Mauerdurchbruches?
Energiedienst dichtet die Kabelhauseinführung mit konventionellen Maßnahmen gemäß der TAB wasserdicht ab. Sind besondere Anforderungen an die Dichtigkeit infolge spezieller Betongüten (weiße Wanne) oder Beschichtungsverfahren (schwarze Wanne) erforderlich, sind diese rechtzeitig zwischen Bauherr / Architekt und Energiedienst abzuklären. Für druckwasserdichte oder gasdichte Kabelhauseinführungen sind spezielle Dichtsysteme über den Fachhandel oder Energiedienst zu beziehen. Die Mehrkosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen.

