Anmeldeverfahren

Grundsätzlich sind uns folgende Anlagen anzumelden:

Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber (NB) eingetragener Elektroinstallateur.

  • Neue Kundenanlagen
  • Zu erweiternde Anlagen, wenn die festgelegte Leistung überschritten wird
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe

Darüber hinaus sind folgende Geräte anzumelden:

  • Eigenerzeugungsanlagen
  • Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen etc.)
  • Schweißgeräte
  • Röntgengeräte, Tomographen u. ä.
  • Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
  • Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW